Wir be­ra­ten so­ziale Ein­rich­tun­gen bun­des­weit in nahezu allen recht­li­chen An­ge­le­gen­hei­ten. Eine Dienst­leis­tung auf höchs­tem Niveau, beste Bran­chen­kennt­nisse und ein lei­den­schaft­li­ches En­ga­ge­ment zeich­nen jede:n der bei uns tä­ti­gen Rechtsanwält:innen aus.

Sie betreiben ein Pflegeheim, einen ambulanten Dienst, eine Einrichtung der Eingliederungshilfe oder der Kinder- und Jugendhilfe? Dann sollten Sie uns kennenlernen!

Heim- und Pflegerecht

Betrieb und Planung von Pflegeeinrichtungen erfordern den Umgang mit Gesetzen, Verordnungen und Rahmenverträgen, welche vielen Träger:innen, Investor:innen und Berater:innen nur unzureichend bekannt sind. Aufgrund unserer konsequent betriebenen Spezialisierung bieten wir Ihnen über den allgemeinen juristischen Hintergrund hinaus eine umfassende Rechtsberatung und Vertretung speziell in Ihrem Arbeitsfeld.
 

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Heimvertragsrecht
    Gestaltung von Heimverträgen
    Auseinandersetzungen aus dem Heimvertrag
    Entgelterhöhungen
  • Zulassungsverfahren
    Bestand und Kündigung von Versorgungsverträgen
    Anzeige- und Untersagungsverfahren
  • Vertretung gegenüber den Aufsichtsbehörden
    Qualitätsprüfungen der Heimaufsicht und der Pflegekassen
    Abrechnungsprüfungen
  • Leistungsrecht
    Abgelehnte Verordnungen
    Ermittlung des Pflegegrads
  • Vergütungsverhandlungen
    Pflegesatz- und Investitionskostenverhandlung sowie Kalkulation
    Schiedsstellenverfahren
  • Strategische Positionierung der Einrichtung
    Betreutes Wohnen und neue Wohnformen
    Konzeptionsentwicklung

Wenn es um die Grundlagen Ihres Betriebes oder allgemeine Fragen zum Heim- und Pflegerecht geht, können Sie auf das Fachwissen unserer Expert:innen vertrauen. Unsere Kanzlei hat bei den Entscheidungsträger:innen und Jurist:innen der Aufsichtsbehörden einen Namen. Dies ist oft der erste Schritt auf dem Weg zu einer unbürokratischen und kooperativen Lösung. Sollte es gleichwohl zu einer streitigen Auseinandersetzung kommen, sind wir aufgrund unserer weitreichenden Erfahrungen in der Lage, Ihre Ansprüche effektiv und konsequent durchzusetzen.

Arbeitsrecht

Ein optimales Personalmanagement ist einer der entscheidenden Wirtschaftsfaktoren. Gleichzeitig sind in kaum einem anderen Rechtsgebiet derartig viele Vorschriften und Neuerungen zu beachten. Eine effektive Beratung erfordert daher ein hohes Maß an Spezialkenntnissen und Praxisnähe. Unsere Fachanwält:innen für Arbeitsrecht vertreten ausschließlich Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft in personellen Angelegenheiten. Dies ermöglicht es uns, Ihnen eine arbeitsrechtliche Beratung auf höchstem Niveau anzubieten, bei der die branchenspezifischen Hintergründe voll berücksichtigt werden.
 

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Umstrukturierungsmaßnahmen
    Betriebsübergang, Outsourcing, Unternehmenstransaktionen
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
    Aufhebungsverträge, rechtssichere Kündigungen und Kettenbefristungen
  • Vertretung vor allen Arbeitsgerichten
    Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht, Gerichtshof der EU
  • Tarifvertragsrecht
    Insbesondere TVöD (BT-B, BT-K), TV-L, DRK-Reformtarifvertrag, kirchliche Arbeitsvertragsregelungen (AVR), Tarifvertragsausstieg bzw. -wechsel, Tarifanlehnung
  • Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht
    Verhandlungen mit den Betriebsrät:innen, den Personalrät:innen oder der Mitarbeitendenvertretung, Beschlussverfahren, Einigungsstelle, Interessenausgleich, Sozialplan
  • Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen
    Flexibilisierung der Arbeitszeit und Vergütung in der Pflege, Einführung von leistungsbezogenen Vergütungssystemen
  • Dienstplangestaltung und Personalmanagement
    Arbeitszeitgesetz, Heimpersonalverordnung, Versetzungen
  • Leiharbeit / Arbeitnehmerüberlassung
    Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und legale Umgehungsmöglichkeiten

Wirtschaftsrecht

Soziale Einrichtungen sind regelmäßig mittelständische oder größere Unternehmen, die einen ernst zu nehmenden Wirtschaftsfaktor in ihrer Region darstellen. Hinzu kommt, dass Einrichtungen dieser Art eine Vielzahl von vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen zu managen haben, welche auf Kund:innenseite oft hoch emotional geführt werden. Sowohl in der Vertragsanbahnung, als auch in der Vertragsabwicklung ist daher ein hohes Maß an Professionalität gefragt.
 

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Gewerbliches Mietrecht / Pacht
    Gestaltung von Mietverträgen im Investor-Betreiber-Modell, Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien, Ausstieg aus langfristigen gewerblichen Mietverträgen
  • Gesellschaftsrecht
    Gründung und Beratung von GmbH, gGmbH, GbR, Verein usw.
  • Haftungsrecht
    Bewohner:innensturz, Haftung bei Dekubitus u. ä., Vertretung gegenüber Krankenkassen, Bewohner:innen, Versicherungen
  • Wirtschaftsstrafrecht
    Verfahren z. B. wg. Abrechnungsbetrug, Körperverletzung usw. Ordnungswidrigkeiten z. B. nach dem Heimgesetz oder der Straßenverkehrsordnung
  • Vertragsrecht
    Vertragliche Beziehungen mit Kooperationspartner:innen, Lieferant:innen, Reinigungsunternehmen, Leasinggeber:in usw.

Spezialisierungen