Mit dem Urteil vom 18.06.2026 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die Antragsfrist des GKV-Spitzenverbandes zum Pflege-Rettungsschirm keine Ausschlussfrist ist. Träger, die die Frist versäumt haben, können ihr Geld jetzt doch erhalten und mit nachträglichen Erstattungen in Millionenhöhe rechnen. Welche Auswirkungen dieses Urteil nun für die Praxis hat und wie mit ruhenden Widersoruchs- und Klageverfahren umzugehen ist, ordnet Rechtsanwältin Bao-Linh Ruoff in diesem Artikel für Sie ein. Zum Artikel.
