Verhandelt und abschließend entschieden wird am 4. Dezember die Grundsatzfrage, ob Berufsbildungseinrichtungen mit angeschlossenem Internat der Betriebserlaubnispflicht nach § 45 SGB VIII unterliegen. An den überbetrieblichen Lehrgängen nehmen regelmäßig auch minderjährige Auszubildende teil. Das Verfahren läuft bereits seit neun Jahren, hat schon zwei Berufungs- und ein erstes Revisionsverfahren gesehen. Nun also Durchgang zwei und Finale bei den Bundesrichtern in Leipzig.