Maren Haarde
Rechtsanwältin
Strafrecht
Außerklinische Intensivpflege
Haftungsrecht
Maren Haarde berät und vertritt unsere Mandant:innen im Bereich der ambulanten Pflege einschließlich der außerklinischen Intensivpflege sowie im Pflegestrafrecht und Haftungsrecht. Ihre Expertise umfasst ein breites Spektrum juristischer Fragestellungen im Zusammenhang mit der ambulanten Pflege, darunter Zulassungsverfahren, Vergütungsfragen, Vertragsrecht und Qualitätsstandards.