
Maren Haarde
Rechtsanwältin
Strafrecht
Außerklinische Intensivpflege
Haftungsrecht
Maren Haarde steht unseren Mandant:innen als vorbeugende Beraterin und Verteidigerin im Pflegestrafrecht sowie im Wirtschaftsstrafrecht zur Seite. Sie vertritt im Ermittlungs- und Strafverfahren Pflege- und Betreuungskräfte genauso wie auf der Führungsebene Verantwortliche – vor allem Geschäftsführende und Pflegedienstleitungen. Viele Vorwürfe von Kostenträgern und Ermittlungsbehörden, zumeist gerichtet auf vermeintlichen Abrechnungsbetrug oder mangelhafte Pflegeleistungen, lassen sich ohne Anklage ausräumen und die Verfahren auch sonst regelmäßig diskret abschließen. Daneben berät Maren Haarde Einrichtungen und Führungskräfte der ambulanten Pflege einschließlich der außerklinischen Intensivpflege im Leistungserbringersozialrecht des SGB V, XI und XII. Ihre Expertise umfasst ein breites Spektrum juristischer Fragestellungen, darunter Zulassungsverfahren, Vergütungsfragen, Vertragsrecht und Qualitätsstandards.