Marie-Christine Niedermeier
Rechtsanwältin | Diplom-Pädagogin
Kinder- und Jugendhilfe
Eingliederungshilfe
Marie-Christine Niedermeier betreut unsere Mandant:innen im Recht der Kinder- und Jugendhilfe und im Recht der Eingliederungshilfe.
Aufgrund ihrer Doppelqualifikation als Rechtsanwältin und Diplom-Pädagogin mit den Schwerpunkten Sozialpädagogik und Pädagogik der frühen Kindheit kann Marie-Christine Niedermeier dort mit besonderer Kompetenz beraten, wo fachliche Fragen auf rechtliche Anforderungen treffen. Sie vertritt Einrichtungsträger:innen daher insbesondere in Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden und bei Verhandlungen über Leistungsvereinbarungen im SGB VIII und IX.