
Für die Betreiber stationärer Pflegeeinrichtungen plant der Gesetzgeber im Jahr 2027 einschneidende Veränderungen, die vor allem auf eine strikte Ausgabenbegrenzung zur Konsolidierung der sozialen Pflegeversicherung abzielen. Darüber hinaus wurde zum 01.07.2026 ein neuer Hessischer Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung abgeschlossen, welcher Veränderungen für künftige Pflegesatzverhandlungen zur Folge hat. Ebenso sollten die Betreiber die aktuelle bzw. künftige Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens nach § 113c SGB XI im Blick behalten.
Thomas Grasmück als Berater Entgelte im Team der Kanzlei Iffland Wischnewski informiert und erläutert die geplanten Neuerungen und gibt praktische Hinweise und Tipps zur effizienten Planung und Durchführung der Pflegesatzverhandlung für das Jahr 2027.