Mit dem „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) kommen ab 2026 neue Regeln auf Pflegeeinrichtungen zu. Stambulante Wohngruppen, veränderte Pflegesatzverhandlungen und eine stärkere Rolle der Kommunen sollen mehr Flexibilität bringen – werfen in der Praxis aber auch neue rechtliche und organisatorische Fragen auf. Welche Änderungen tatsächlich relevant sind, wo Risiken bestehen und warum die Reform hinter den Erwartungen der Branche zurückbleibt, analysieren die Rechtsanwälte Jörn Bachem und Lukas Schweizer. Lesen Sie den vollständigen Artikel und erfahren Sie, was Pflegeheimbetreiber jetzt wissen müssen. Zum Artikel
