Über Jahrzehnte hinweg hat der Staat die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen angemessen finanziert und gefördert. Inzwischen erlebt sie Ökonomisierung und Verrechtlichung. Das BTHG hat diesen Trend verstärkt und seine Umsetzung ist noch längst nicht beendet. Nach und nach werden die Rahmenverträge gemäß § 131 SGB IX abgeschlossen und machen die Neuverhandlung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen erforderlich. Um in dieser neuen Zeit bestehen und sich weiterentwickeln zu können, brauchen Sie starke Partner:innen!

IFFLAND WISCHNEWSKI – die Rechtsanwält:innen für die Eingliederungshilfe.