Der Erfolg von Einrichtungen der Eingliederungshilfe hängt maßgeblich von den Leistungen der Mitarbeitenden ab. Als Träger:in müssen Sie heute mehr denn je für gute Mitarbeiter:innen attraktiv sein und bleiben. Sie stehen aber auch in der Verantwortung, das Unternehmen wirtschaftlich zu führen und sich von Mitarbeiter:innen zu trennen, wenn es notwendig ist.
Unsere Fachanwält:innen für Arbeitsrecht kennen den Alltag von Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Als Spezialist:innen können wir Sie daher schnell, praxisnah und vor allem umfassend beraten und, wo es nötig ist, wirkungsvoll vertreten. Die heim- und sozialrechtliche Expertise unseres Teams fließt dabei stets ein, wo sie den entscheidenen Unterschied machen kann.