Alexander Wischnewski
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Rechtsanwalt Wischnewski berät bundesweit Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Sein Tätigkeitsfeld reicht von allgemeinen Personalfragen bis hin zu komplexen Umstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen. Darüber hinaus ist er auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Leitungs- und Fachkräften ohne Abfindungszahlung spezialisiert.
Als gefragter Fachreferent hält Alexander Wischnewski Vorträge und Seminare zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen im gesamten Bundesgebiet.
Außerdem vertritt er Leitungs-, Pflege- und Betreuungskräfte in Strafverfahren mit pflegespezifischem Hintergrund.