Das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil vom 22.01.2026 zentrale Fragen zur Berechnung der Investitionskosten nach § 76a SGB XII geklärt. Der 8. Senat stärkt dabei die Praxis der Pflegeeinrichtungen deutlich: Plausibilisierung bedeutet nicht Nachweis, der externe Vergleich ist weiter zu fassen als bisher angenommen, und marktgerechte Einzelpositionen sind zeitbezogen zu bewerten. Rechtsanwalt Sascha Iffland hat die wesentlichen Aussagen der mündlichen Verhandlung und die möglichen Auswirkungen des Urteils in einem aktuellen LinkedIn-Post eingeordnet. Das Urteil könnte sich als echter Wendepunkt für laufende und künftige Verhandlungen mit Sozialhilfeträgern erweisen. Lesen Sie hier.