Das Bundessozialgericht hat enreut zur Abrechnung in der außerklinischen Intensivpflege entschieden. In einem aktuellen LinkedIn-Beitrag bezeichnet Rechtsanwalt Sascha Iffland das Urteil als 
„Drachenflieger-Urteil 3" und ordnet dessen Bedeutung für die Praxis ein. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Leistungen aus SGB V und SGB XI voneinander abzugrenzen sind und welche Rolle Vergütungsvereinbarungen bei der Abrechnung spielen. Was das konkret für die Pflegedienste und die Abrechnungspraxis bedeutet, lesen Sie hier