Das Bundessozialgericht konkretisiert die Maßstäbe für Investitionskostenverhandlungen. Die Botschaft: Maßgeblich ist die tatsächliche Kostenstruktur. Fiktive Berechnungsmodelle dürfen plausible Kosten nicht ersetzen. Rechtsanwalt Jonas Schreck ordnet die Bedeutung des Urteils ein. Zum Artikel
