Das Ziel
Aufgrund von Schnittstellenproblemen bei der Behandlungspflege in der Tagespflege, insbesondere bei der Medikamentengabe, hat der Qualitätsausschuss Pflege ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben mit dem Ziel, Verfahrenssicherheit für Tagespflegeeinrichtungen herzustellen und eine den Bedürfnissen der Tagespflegegäste angemessene Versorgung zu ermöglichen.
Hintergrund
Bei der medizinischen Behandlungspflege in Tagespflegeeinrichtungen treten insbesondere bei der Medikamentengabe rechtliche Unsicherheiten bzw. Schnittstellenprobleme auf. Dies liegt darin begründet, dass Tagespflegegäste gemäß § 41 Abs. 2 SGB XI einen Anspruch auf Behandlungspflege haben. Hierzu gehört z. B. Unterstützung beim Richten oder der Einnahme von Medikamenten. Gleichzeitig werden Tagespflegegäste häufig auch in der Häuslichkeit durch pflegende An- und Zugehörige und/oder durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt. Während die medizinische Behandlungspflege und damit auch die Medikamentengabe in der Häuslichkeit auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung gemäß der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie erfolgt, fehlt diese Grundlage in der Tagespflege.
Aktueller Entwicklungsstand
Im Gutachten wird die Problematik aus verschiedenen Rechtsgebieten mit den Schwerpunkten des Sozialrechts sowie des Haftungs- und Berufsrechts betrachtet. Es werden verschiedene Fallkonstellationen erörtert und rechtlich bewertet. Die Autorinnen und Autoren des Gutachtens gelangen zu Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere Leistungserbringung. Diese betreffen den Qualitätsausschuss Pflege sowie Tagespflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Hausärztinnen und -ärzte, Tagespflegegäste und ihre An- und Zugehörigen.
Der Qualitätsausschuss Pflege wird in der Folge eine Anpassung der Maßstäbe und Grundsätze in der (teil-)stationären Pflege sowie der ambulanten Pflege prüfen. Ebenso haben die Verbände der Träger von Pflegeeinrichtungen im Qualitätsausschuss Pflege angekündigt, für ihre Einrichtungen und Dienste Hinweise zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Gutachtens zu erarbeiten. Zum Gutachten