Am 27. Januar 2026 hat das Oberlandesgericht Köln die Frage entschieden, ob Heime offene Rechnungen nach dem Tod eines Bewohners zuerst gegenüber dem Sozialamt einfordern müssen. Wenn dieses nicht zahlen muss, dürfen die Ansprüche gegenüber den Erben geltend gemacht werden. Dabei ist entscheidend, dass Heime alle Absprachen und Schritte gut dokumentieren und eng mit den Erben zusammenarbeiten. Wie diese Abläufe gestaltet sein müssen, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Finanzierung der Heimkosten zu sichern, lesen Sie hier