Eine Lücke im neuen Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) in Baden-Württemberg sorgt für Diskussionen: Pflegeeinrichtungen ohne Versorgungsvertrag könnten sich vollständig der staatlichen Kontrolle entziehen. Im Interview erklärt Rechtsanwalt Sascha Iffland aus unserer Kanzlei, warum diese Regelung problematisch ist und welche Folgen sie für Pflegequalität und Wettbewerb haben könnte. Zudem zeigt er auf, warum hier dringend politischer Nachbesserungsbedarf besteht und welche Entwicklungen er in der Praxis bereits beobachtet. Zum Interview
