Mit seinem Urteil vom 30. Oktober 2025 bringt das OLG Düsseldorf wichtige Klarheit für die Praxis von Entgelterhöhungen in stationären Pflegeeinrichtungen. Der Senat stellt klar, dass die Anforderungen an die Begründung nach § 9 Abs. 2 WBVG nicht überspannt werden dürfen. Eine transparente Darstellung der Kostenblöcke und nachvollziehbare Informationen zur Kostenentwicklung können bereits ausreichend sein. Welche praktischen Folgen das Urteil für Pflegeeinrichtungen und die Kommunikation mit Bewohnern hat, lesen Sie hier.