Die Krankenkasse kürzt im Rahmen der 24-stündigen Intensivpflege die Kostenübernahme pauschal um 30 Minuten, wenn Pflegefachkräfte neben den Leistungen der Intensivpflege und der grundpflegerischen Versorgung noch zusätzlich die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Diese Kürzung ist unzulässig, bestätigt das Sozialgericht für das Saarland durch Urteil vom 19.10.2022, Az. S 1 KR 357/21. Zum Artikel