Unter dem Stichwort „kommunale Bedarfsplanung“ wird seit Langem darüber diskutiert, ob die Zulassung von Pflegeeinrichtungen künftig vom regionalen Bedarf abhängig gemacht werden kann. Das BEEP sorgt nun für neue Verunsicherung. Obwohl voraussichtlich keine strikte Bedarfsplanung eingeführt wird, können Kommunen und Länder zukünftig beim Abschluss von Versorgungsverträgen stärker mitentscheiden. Die Rechtsanwälte Lukas Schweizer und Jörn Bachem erklären, warum Investoren mit Verzögerungen oder Projektstopps rechnen müssen und weshalb eine frühzeitige Abstimmung entscheidend ist. Zum Artikel