Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) bringt zahlreiche Neuerungen: Die neue Versorgungsform "stambulant", eine Stärkung der kommunalen Pflegeplanung, neue Leitlinien für Pflegesatzverhandlungen – und viele Detailänderungen. Der von Lukas Schweizer und Jörn Bachem verfasste Artikel analysiert dieses erst kürzlich durch den Bundestag verabschiedete Gesetz. Vorerst ist das Gesetz durch Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat gestoppt. Die Änderungen werden daher voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2026 in Kraft treten. Zum Artikel

