Oliver Herbert
Rechtsanwalt
Strafrecht
Recht der ambulanten Pflege
Oliver Herbert berät und vertritt unsere Mandant:innen umfassend im allgemeinen Strafrecht sowie im Wirtschaftsstrafrecht. Präventiv beratend oder als Verteidiger im Ermittlungsverfahren begleitet er in sozialen Einrichtungen verantwortliche Mandant:innen, wenn branchenspezifische Risiken oder der Verdacht von Straftaten im Raum stehen.
Daneben unterstützt Oliver Herbert Träger und Pflegeeinrichtungen in Qualitäts-, Abrechnungs- und Haftungsfragen sowie bei sonstigen rechtlichen Fragestellungen der ambulanten Pflegepraxis.