Top-Seminare

Wann und wo: Zur Vereinbarung eines individuellen Termins sprechen Sie uns einfach an! Gerne kommen wir zu Ihnen in Ihre Einrichtung. Auf Wunsch kann der Workshop aber auch in unseren Kanzleiräumen stattfinden.

Freiheitseinschränkende Maßnahmen

Ziel­grup­pe: Lei­tungs­kräf­te Ihrer Ein­rich­tung, ins­be­son­de­re Ein­rich­tungs- und Pfle­ge­dienst­lei­tung sowie Pflege- und Be­treu­ungs­kräf­te.

Themen: Heim­auf­sich­ten haben das Thema im Blick! Ziel des Work­shops ist es daher, Ihnen mehr Si­cher­heit im Umgang mit frei­heits­ein­schrän­ken­den Maß­nah­men zu ver­mit­teln. Anhand von Fall­bei­spie­len und Recht­spre­chung sollen nicht nur recht­li­che Grund­la­gen ver­mit­telt, son­dern auch Haf­tungs­sor­gen ge­nom­men werden. Im Rahmen des Work­shops werden Fragen und Pro­ble­me aus der Praxis auf­ge­grif­fen und die Teil­neh­menden er­mun­tert, Si­tua­tio­nen und Fälle zu schil­dern, in denen sie sich un­si­cher fühlen.

Wir zeigen Ihnen im Sinne einer Pra­xis­an­lei­tung auf,

  • wann über­haupt eine frei­heits­ein­schrän­ken­de Maß­nah­me vor­liegt,
  • welche recht­li­chen An­for­de­run­gen be­stehen und wer für deren Ein­hal­tung ver­ant­wort­lich ist,
  • wer ggf. haften muss.

Umfang: Ca. 2 Zeitstunden zzgl. Pause.

Risiko Pflege

Ziel­grup­pe: Lei­tungs­kräf­te Ihrer Ein­rich­tung, ins­be­son­de­re Ge­schäfts­füh­rung, Ein­rich­tungs- und Pfle­ge­dienst­lei­tung.

Themen: Der Work­shop will Sie für mög­li­che Kon­flikt­fel­der sen­si­bi­li­sie­ren und Ihnen die rich­ti­gen Schrit­te und Ver­hal­tens­wei­sen auf­zei­gen, wenn Po­li­zei und Staats­an­walt­schaft in Ihrer Ein­rich­tung er­mit­teln, bei Haus­durch­su­chun­gen Pfle­ge­do­ku­men­ta­tio­nen be­schlag­nah­men und Sie und Ihre Mit­ar­bei­ter:innen be­fra­gen.

Wir zeigen Ihnen im Rahmen unseres Workshops auf,

  • wann Haftungsansprüche und strafrechtliche Ermittlungen drohen und welche Folgen möglich sind,
  • was Sie als Lei­tungs­kräf­te tun können, um sich, Ihre Mit­ar­bei­ter:innen und Ihre Ein­rich­tung zu schüt­zen,
  • wie Sie sich bei Durch­su­chun­gen und an­de­ren Er­mitt­lungs­maß­nah­men rich­tig ver­hal­ten und welche Hand­lungs­mög­lich­kei­ten Sie dabei haben,
  • welche Rechte Sie und Ihre Mit­ar­bei­tenden als Be­schul­dig­te oder Zeug:innen haben.

Umfang: Ca. 2 Zeitstunden zzgl. Pause.

Wie kommt es zu Er­mitt­lungs­ver­fah­ren?

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann auf vielfältige Ursachen zurückzuführen sein. Einem Verfahren wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges geht beispielsweise in den meisten Fällen eine Qualitäts- und Abrechnungsprüfung der Krankenkassen voraus. Werden dabei Unstimmigkeiten festgestellt, müssen die Krankenkassen diese Informationen an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Bei einem Verdacht hinsichtlich eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts erstatten oft Angehörige oder Mitarbeitende der Einrichtung Anzeige. Verstirbt ein:e Pflegebedürftige:r an den Folgen eines Sturzes, kann es zu einem sogenannten Todesermittlungsverfahren kommen. Ergibt sich hierbei ein Anfangsverdacht, zum Beispiel im Hinblick auf die Verletzung von Aufsichtspflichten oder die Missachtung von Standards der Sturzprophylaxe, nehmen Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf.

Effektives Personalmanagement

– Vom professionellem Arbeitsvertrag bis zur rechtssicheren Beendigung von Arbeitsverhältnissen –

Ziel­grup­pe: In­ha­ber:innen, Ge­schäfts­füh­rung und Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che von Ein­rich­tun­gen

Themen: Wett­be­werb in der Pflege be­deu­tet auch Wett­be­werb um gute, qua­li­fi­zier­te und mo­ti­vier­te Mit­ar­bei­tende. Das Se­mi­nar zeigt Ihnen, wie Sie durch steu­er­recht­lich op­ti­mier­te Ar­beits­ver­trä­ge für Fach- und Lei­tungs­kräf­te noch at­trak­ti­ver werden und wie Sie diese lang­fris­tig an Ihre Ein­rich­tung binden können. Des Wei­te­ren werden die Grund­la­gen des Per­so­nal­ma­nage­ments ver­mit­telt und es wird ge­zeigt, wie Sie sich nö­ti­gen­falls von Mit­ar­bei­ter:innen rechts­si­cher und ohne Ab­fin­dungs­an­sprü­che tren­nen können.

  • Flexible Arbeitsvertragsgestaltung
  • Steuerlich optimierte Arbeitsvertragsgestaltung
  • Leistungsbezogene Vergütungssysteme
  • Personalgespräch Ermahnung/Abmahnung
  • Rechtliche Aspekte der Dienstplangestaltung
  • Befristete Arbeitsverträge
  • Rechtssichere Kündigungen

Die dargestellten Fragen werden anhand konkreter Beispiele praxisnah beantwortet.

Umfang: Ca. 7 Zeitstunden zzgl. Pause.

Pflegesatzfrühstück

Ziel­grup­pe: Ge­schäfts­füh­rung, Vor­stän­de, Con­trol­ling, Ein­rich­tungs­lei­tun­gen

Kon­zept und In­hal­te: Bei uns in der Kanz­lei oder vor Ort in Ihrem Un­ter­neh­men – lassen Sie sich in ent­spann­ter At­mo­sphä­re und in einem an­ge­neh­mem Rahmen in un­se­rem klei­nen Se­mi­nar­for­mat für die be­triebs­wirt­schaft­li­che Steue­rung auf den neu­es­ten Stand zum Thema Pfle­ge­satz brin­gen! Die Über­lei­tung der alten Pfle­ge­stu­fen in die neuen fünf Pfle­ge­gra­de im Zuge des Pfle­ge­stär­kungs­ge­setz­tes II ist voll­zo­gen und hat zahl­rei­che Neue­run­gen wie den ein­rich­tungs­ein­heit­li­chen Ei­gen­an­teil oder ver­än­der­te Per­so­nal­schlüs­sel und Äqui­va­lenz­zif­fern für die Be­trei­ber sta­tio­nä­rer Pfle­ge­ein­rich­tun­gen mit sich ge­bracht. Die Pfle­ge­satz­ver­hand­lung stellt für alle Be­trei­ber der Al­ten­pfle­ge eine Her­aus­for­de­rung dar. Die Kal­ku­la­ti­ons­grund­la­gen zur Er­mitt­lung der Pfle­ge­sät­ze haben sich durch das PSG II ge­än­dert. Thomas Gras­mück, Be­ra­ter Ent­gel­te bei IFFLAND WISCHNEWSKI, in­for­miert und er­läu­tert die Neue­run­gen und gibt prak­ti­sche Hin­wei­se und Tipps zur ef­fi­zi­en­ten Pla­nung und Durch­füh­rung der Pfle­ge­satz­ver­hand­lung.

Umfang: Ca. 1,5 Zeitstunden zzgl. Pause.

Zweifelhafte oder missbräuchliche Krankmeldungen – was Träger tun können!

Ziel­grup­pe: In­ha­ber:innen, Ge­schäfts­füh­rung und Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che von Ein­rich­tun­gen

  • Wie geht man mit offensichtlich missbräuchlichen Krankmeldungen um?
  • Was tun bei häufigen oder verspäteten Krankmeldungen?
  • Wann muss die Einrichtung trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Entgelt zahlen?
  • Wann dürfen Mitarbeiter:innen kurzfristig aus dem „Frei“ geholt werden?
  • Wie werden Krankheitszeiten korrekt im Dienstplan gebucht und können Mitarbeiter trotz Krankheit Überstunden abbauen?
  • Krankheitsbedingte Kündigung ohne Risiko!
  • Wie werden Krankheits- und Urlaubszeiten bei Minijobler:innen korrekt berechnet?

Die dargestellten Fragen werden anhand konkreter Beispiele praxisnah beantwortet. Zugleich besteht genug Raum, um die konkreten Probleme der Teilnehmenden unmittelbar zu behandeln.

Umfang: Ca. 3 Zeitstunden zzgl. Pause.