Wann und wo: Zur Vereinbarung eines individuellen Termins sprechen Sie uns einfach an! Gerne kommen wir zu Ihnen in Ihre Einrichtung. Auf Wunsch kann der Workshop aber auch in unseren Kanzleiräumen stattfinden.
Wann und wo: Zur Vereinbarung eines individuellen Termins sprechen Sie uns einfach an! Gerne kommen wir zu Ihnen in Ihre Einrichtung. Auf Wunsch kann der Workshop aber auch in unseren Kanzleiräumen stattfinden.
Zielgruppe: Leitungskräfte Ihrer Einrichtung, insbesondere Einrichtungs- und Pflegedienstleitung sowie Pflege- und Betreuungskräfte.
Themen: Heimaufsichten haben das Thema im Blick! Ziel des Workshops ist es daher, Ihnen mehr Sicherheit im Umgang mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen zu vermitteln. Anhand von Fallbeispielen und Rechtsprechung sollen nicht nur rechtliche Grundlagen vermittelt, sondern auch Haftungssorgen genommen werden. Im Rahmen des Workshops werden Fragen und Probleme aus der Praxis aufgegriffen und die Teilnehmenden ermuntert, Situationen und Fälle zu schildern, in denen sie sich unsicher fühlen.
Wir zeigen Ihnen im Sinne einer Praxisanleitung auf,
Umfang: Ca. 2 Zeitstunden zzgl. Pause.
Zielgruppe: Leitungskräfte Ihrer Einrichtung, insbesondere Geschäftsführung, Einrichtungs- und Pflegedienstleitung.
Themen: Der Workshop will Sie für mögliche Konfliktfelder sensibilisieren und Ihnen die richtigen Schritte und Verhaltensweisen aufzeigen, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft in Ihrer Einrichtung ermitteln, bei Hausdurchsuchungen Pflegedokumentationen beschlagnahmen und Sie und Ihre Mitarbeiter:innen befragen.
Wir zeigen Ihnen im Rahmen unseres Workshops auf,
Umfang: Ca. 2 Zeitstunden zzgl. Pause.
Wie kommt es zu Ermittlungsverfahren?
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann auf vielfältige Ursachen zurückzuführen sein. Einem Verfahren wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges geht beispielsweise in den meisten Fällen eine Qualitäts- und Abrechnungsprüfung der Krankenkassen voraus. Werden dabei Unstimmigkeiten festgestellt, müssen die Krankenkassen diese Informationen an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Bei einem Verdacht hinsichtlich eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts erstatten oft Angehörige oder Mitarbeitende der Einrichtung Anzeige. Verstirbt ein:e Pflegebedürftige:r an den Folgen eines Sturzes, kann es zu einem sogenannten Todesermittlungsverfahren kommen. Ergibt sich hierbei ein Anfangsverdacht, zum Beispiel im Hinblick auf die Verletzung von Aufsichtspflichten oder die Missachtung von Standards der Sturzprophylaxe, nehmen Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf.
– Vom professionellem Arbeitsvertrag bis zur rechtssicheren Beendigung von Arbeitsverhältnissen –
Zielgruppe: Inhaber:innen, Geschäftsführung und Personalverantwortliche von Einrichtungen
Themen: Wettbewerb in der Pflege bedeutet auch Wettbewerb um gute, qualifizierte und motivierte Mitarbeitende. Das Seminar zeigt Ihnen, wie Sie durch steuerrechtlich optimierte Arbeitsverträge für Fach- und Leitungskräfte noch attraktiver werden und wie Sie diese langfristig an Ihre Einrichtung binden können. Des Weiteren werden die Grundlagen des Personalmanagements vermittelt und es wird gezeigt, wie Sie sich nötigenfalls von Mitarbeiter:innen rechtssicher und ohne Abfindungsansprüche trennen können.
Die dargestellten Fragen werden anhand konkreter Beispiele praxisnah beantwortet.
Umfang: Ca. 7 Zeitstunden zzgl. Pause.
Zielgruppe: Geschäftsführung, Vorstände, Controlling, Einrichtungsleitungen
Konzept und Inhalte: Bei uns in der Kanzlei oder vor Ort in Ihrem Unternehmen – lassen Sie sich in entspannter Atmosphäre und in einem angenehmem Rahmen in unserem kleinen Seminarformat für die betriebswirtschaftliche Steuerung auf den neuesten Stand zum Thema Pflegesatz bringen! Die Überleitung der alten Pflegestufen in die neuen fünf Pflegegrade im Zuge des Pflegestärkungsgesetztes II ist vollzogen und hat zahlreiche Neuerungen wie den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil oder veränderte Personalschlüssel und Äquivalenzziffern für die Betreiber stationärer Pflegeeinrichtungen mit sich gebracht. Die Pflegesatzverhandlung stellt für alle Betreiber der Altenpflege eine Herausforderung dar. Die Kalkulationsgrundlagen zur Ermittlung der Pflegesätze haben sich durch das PSG II geändert. Thomas Grasmück, Berater Entgelte bei IFFLAND WISCHNEWSKI, informiert und erläutert die Neuerungen und gibt praktische Hinweise und Tipps zur effizienten Planung und Durchführung der Pflegesatzverhandlung.
Umfang: Ca. 1,5 Zeitstunden zzgl. Pause.
Zielgruppe: Inhaber:innen, Geschäftsführung und Personalverantwortliche von Einrichtungen
Die dargestellten Fragen werden anhand konkreter Beispiele praxisnah beantwortet. Zugleich besteht genug Raum, um die konkreten Probleme der Teilnehmenden unmittelbar zu behandeln.
Umfang: Ca. 3 Zeitstunden zzgl. Pause.