Mit dem "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratiesierung in der Pflege" (BEEP) wird voraussichtlich zum 1. Januar 2026 ein dritter Sektor in der Pflege eingeführt. Welche konkreten Auswirkungen dies auf die Pflegepraxis hat, erläutern Rechtsanwalt Lukas Schweizer und Rechtsanwalt Jörn Bachem in ihrem Artikel. Zum Artikel