Jede Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe braucht ein stabiles Team qualifzierter und motivierter Mitarbeiter:innen. Gerade in der heutigen Zeit, die zunehmend von Fachkräftemangel, Wettbewerb um gute Köpfe und Fluktuation geprägt ist, muss Ihre Einrichtung die richtigen Mitarbeiter:innen nachhaltig anziehen und an sich binden. Eine verantwortungsvolle Führung heißt aber auch, die Wirtschaftlichkeit zu sichern und sich von Mitarbeiter:innen zu trennen, wenn es notwendig ist.
Unsere Fachanwält:innen für Arbeitsrecht sind mit dem Alltag von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bestens vertraut. Wir sind daher in der Lage, Sie schnell, praxisnah und vor allem umfassend zu beraten. Wo nötig oder hilfreich, können Sie sich auf eine enge Abstimmung mit unseren Spezialist:innen für das Kinder- und Jugendhilferecht verlassen. So haben wir die SGB VIII-Vorgaben stets im Blick und können sie auch in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen strategisch nutzen.