Betriebserlaubnis und Heimrecht SGB VIII

Ob KiTa, Hort, Heim oder Wohngruppe – wo Kinder und Jugendliche betreut oder untergebracht werden, ist in aller Regel eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII erforderlich und stets aktuell zu halten. Sie baut auf einem fachlichen Konzept auf und erfordert bauliche und personelle Strukturen sowie besondere Vorkehrungen und Verfahrensweisen zum Kinderschutz. Zuweilen braucht es Verhandlungen, um die Erlaubnis rechtzeitig und mit angemessenen Inhalten zu erhalten. Das zuständige Landesjugendamt kann aber auch nachträgliche Auflagen erlassen oder die Erlaubnis bei widrigen Umständen zurücknehmen oder widerrufen. Dann steht die Existenz der Einrichtung und oft diejenige auch ihres Trägers oder ihrer Trägerin auf dem Spiel. Die Landesjugendämter üben die Heimaufsicht aus, teils auch (rechtswidrig) durch die örtlichen Jugendämter. Eine Begehung oder Strukturprüfung der Einrichtung kann der Auftakt zu einem fachlich und rechtlich zu führenden Dialog sein, aber auch in einen Konflikt um den Fortbestand der Betriebserlaubnis münden.

Räumliche, personelle oder konzeptionelle Veränderungen machen regelmäßig eine Änderung der Betriebserlaubnis erforderlich. Diese Schwelle muss identifiziert und anschließend müssen die richtigen Anträge gestellt werden. Nicht zuletzt sind Betriebserlaubnis und Leistungsvereinbarung aufeinander abzustimmen. Jugendämter behaupten dabei gerne, die Betriebserlaubnis lege die Personalausstattung abschließend und verbindlich auch für die Leistungsvereinbarung fest – ein offenbar unausrottbarer Mythos. Tatsächlich definiert die Betriebserlaubnis nur das unverzichtbare Minimum. Die Betriebserlaubnis und der Betrieb von Einrichtungen sind auch mit Anzeigepflichten verbunden, die nicht immer hinreichend bekannt sind.

Unser Leistungsangebot

  • Erlaubnispflicht oder Erlaubnisfreiheit? Wir prüfen Ihr Angebot, unterstützen bei der passenden Gestaltung und setzen die richtige Position durch
  • Beratung zur Konzeption, zu notwendigen Strukturen und Prozessen
  • Fachkräftegebot und Eignung des Personals
  • Antragstellung und Vertretung im Betriebserlaubnisverfahren
  • Prüfung von Änderungsbedarf, Änderungs- und Neuanträge
  • Abstimmung mit der Leistungsvereinbarung, Verhandlung mit dem Jugendamt
  • Beratung zu Melde-/Anzeigepflichten nach § 47 SGB VIII
  • „Compliance-Check“ – ist unsere Erlaubnis auf dem aktuellen Stand, halten wir alle Verpflichtungen ein?
  • Abwehr nachträglicher Auflagen, der Rücknahme und des Widerrufs der Betriebserlaubnis
  • Widerspruchs- und Klageverfahren in allen Instanzen