Auch wenn das in der Jugendhilfepraxis noch längst nicht die Regel ist: Rechte und Pflichten sollten in einem Heim- oder Betreuungsvertrag klar benannt und vereinbart werden. Das gibt nicht nur Sicherheit sondern drückt auch den Respekt vor Eltern und Kindern als Partner:innen auf Augenhöhe auf einem gemeinsamen Weg aus. Eine rechtssichere Vertragsgestaltung muss zivilrechtliche Regelungen, aber auch die Rahmenverträge und individuellen Leistungs- und Entgeltvereinbarungen berücksichtigen. Gleichzeitig müssen die Verträge in der Praxis gut umgesetzt werden können.

Unser Angebot

  • Vertragsgestaltung für stationäre, teilstationäre und ambulante Angebote
  • Vertretung gegenüber Verbraucherzentralen und Behörden
  • Vertragsrechtliche Auseinandersetzungen mit Leistungsberechtigten