Markus Düncher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Heimvertragsrecht (WBVG)
Miet- und Pachtrecht der Pflegeimmobilie
Vertragsrecht
Markus Düncher genießt als Spezialist für das Wohn- und Betreuungsvertragsrecht bundesweit Renommee. Er ist Autor eines juristischen Kommentars zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und betreut unsere Mandant:innen bei allen Fragen, die sich ihnen im Zusammenhang mit dem Wohn- und Betreuungsvertrag, Miet- und Serviceverträgen zum Betreuten Wohnen oder zu Wohngemeinschaften stellen: Gestaltung, Kündigung oder offene Forderungen.
Darüber hinaus berät er unsere Mandant:innen im Zusammenhang mit der Nutzung von Sozialimmobilien, gestaltet und verhandelt Miet- und Pachtverträge. Ihr Betrieb bringt branchenspezifische Besonderheiten mit sich, die besonderen Gestaltungsbedarf aufwerfen, insbesondere hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben wie der Landesheimgesetze, der Refinanzierung der Miete oder Pacht nach dem Pflegeversicherungs-, Sozialhilfe- und Eingliederungshilferecht und hinsichtlich der Verteilung der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten. Markus Düncher unterstützt unsere Mandant:innen bei der Optimierung ihrer Miet- und Pachtverträge und steht ihnen zur Seite, wenn Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren sind oder Verträge beendet werden sollen.