Ambulante Intensivpflege ist fachlich anspruchsvoll und sehr wettbewerbsorientiert. Die Vergütungen werden derzeit großteils noch mit den Kassen einzeln verhandelt, die Verträge stellen hohe Qualitätsanforderungen auf. Neue Verhandlungsgemeinschaften setzen die Leistungserbringer unter Druck und sollen Einsparungen hervorbringen. Intensivpflege-Wohngemeinschaften bieten neue Geschäftschancen und senken die Kosten der Krankenkassen.
Das IPReG wird für stationäre Intensivpflegeeinrichtungen einen starken Wachstumsschub bringen. Leistungsrechtliche Konflikte ("mit Zwang ins Heim") werden zunehmen. Spätestens nach Vorliegen der Bundesrahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 bis 3 SGB V werden den Intensivpflegeanbieter*innen "Vertragskartelle" aller Krankenkassen eines Landes gegenüberstehen und müssen sie neue Versorgungsverträge und Vergütungen mit den Landesverbänden verhandeln. Eine Herausforderung, die höchste Professionaliät und das sprichwörtliche breite Kreuz erfordert.
IFFLAND WISCHNEWSKI – die Intensivpflegerechtsanwält:innen