Intensivpflege

Ambulante Intensivpflege ist fachlich anspruchsvoll und sehr wettbewerbsorientiert. Die Vergütungen werden derzeit großteils noch mit den Kassen einzeln verhandelt, die Verträge stellen hohe Qualitätsanforderungen auf. Neue Verhandlungsgemeinschaften setzen die Leistungserbringer unter Druck und sollen Einsparungen hervorbringen. Intensivpflege-Wohngemeinschaften bieten neue Geschäftschancen und senken die Kosten der Krankenkassen.

Das IPReG wird für stationäre Intensivpflegeeinrichtungen einen starken Wachstumsschub bringen. Leistungsrechtliche Konflikte ("mit Zwang ins Heim") werden zunehmen. Spätestens nach Vorliegen der Bundesrahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 bis 3 SGB V werden den Intensivpflegeanbieter*innen "Vertragskartelle" aller Krankenkassen eines Landes gegenüberstehen und müssen sie neue Versorgungsverträge und Vergütungen mit den Landesverbänden verhandeln. Eine Herausforderung, die höchste Professionaliät und das sprichwörtliche breite Kreuz erfordert.

IFFLAND WISCHNEWSKI – die Intensivpflegerechtsanwält:innen

Wir bieten Ihnen …

Versorgungsvertrag und Vergütung

  • Gestaltung und Verhandlung von Verträgen nach § 132a Abs. 4 SGB V und § 132l Abs. 5 SGB V (neu durch IPReG)
  • Vergütungsverhandlung
  • Schiedsverfahren
  • Beratung für rechtssichere Leistungsprozesse und Abrechnung, simulierte Abrechnungsprüfungen, "Compliance-Check"

Intensivpflege – ambulant oder stationär

  • Konzepte und Kooperationen
  • IPReG – Strategien und Umsetzung: Häuslichkeit, Wohngemeinschaft oder Intensivpflegeheim bzw. -abteilung
  • Heimrecht und Leistungsrecht

Qualitätsprüfung (MD, Prüfdienst der PKV)

  • Veröffentlichung von Prüfergebnissen
  • Mängel- und Maßnahmenbescheide
  • Abmahnung
  • Kündigung Versorgungsvertrag

Abrechnungsprüfung

  • Wahrung der Rechte der Pflegedienstbetreiber:innen
  • Abwehr von Rückforderungen der Krankenkassen
  • Strafrechtliche Beratung und Vertretung

Pflegeverträge

  • Gestaltung der mit den Patient:innen abzuschließenden Verträge
  • Anpassung an Versorgungsverträge und regulatorische Vorgaben
  • Kündigung bei problematischen Klient:innen, Angehörigen und rechtlichen Betreuer:innen