Vergütungsverhandlungen

Ambulante Dienste rechnen Vergütungen der häuslichen Krankenpflege nach § 132a SGB V und Vergütungen nach § 89 SGB XI ab. Diese Entgelte werden meist gemeinsam von den Verbänden verhandelt. Wir begleiten kollektive Vergütungsverhandlungen bundesweit, führen Schiedsverfahren oder auch Klageverfahren von grundsätzlicher Bedeutung.

Allerdings muss sich niemand auf ein kollektives Verfahren verlassen und mit dessen Ergebnissen abfinden. Jeder Pflegedienst hat einen gesetzlichen Anspruch, seine Vergütungen einrichtungsbezogen und individuell zu verhandeln. In besonderen Leistungsbereichen wie der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege nach § 132a SGB V und der außer klinischen Intensivpflege nach § 132l SGB V sind individuelle Vergütungsverhandlungen selbstverständlich.

 Wenn Sie mit dem kollektiven Verhandlungsergebnis nicht einverstanden sind, unterstützen wir Sie in der Einzelverhandlung mit Know-How, Engagement und taktischem Geschick. Viele Verhandler:innen der Krankenkassen und Pflegekassen kennen wir und können Ihre Chancen auf bessere Vergütungssätze daher realistisch bewerten.

Verlassen Sie sich auf die Erfahrung unserer Spezialist:innen: Wir verhandeln für Sie optimale Vergütungen.

Unsere Leistungen:

  • Erstellung einer Kalkulation
  • Plausibilitätscheck
  • Benchmarking
  • Verhandlungsführung
  • Investitionskosten
  • Schiedsverfahren
  • Klageverfahren vor den Sozialgerichten