Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden

Kaum eine Branche ist so reguliert wie die Pflegebranche. Planung und Betrieb ambulanter Dienste erfordern eine enge Einbindung vieler öffentlicher Stellen. Das gilt besonders bei der immer wichtiger werdenden Versorgung in neuen Wohnformen. Aufsichtsbehörden haben Sanktionsinstrumente in der Hand, die in Krisensituationen unternehmerische Existenzen vernichten können. Qualitätsanforderungen und ihr Management sind zentrale Faktoren für die Wirtschaftlichkeit des Pflegedienstes.

Durch strategische und gestaltende Beratung vermeiden wir Konflikte mit Aufsichtsbehörden und lösen sie. Gerade bei den Entscheider:innen und Jurist:innen der Pflegekassen und der Heimaufsichtsbehörden hat unsere Kanzlei einen Namen. Das ist oft der erste Schritt zu einer unbürokratischen und kooperativen Lösung. Streit ist dennoch nicht immer zu vermeiden. Aufgrund unseres Spezialwissens und unserer Erfahrungen sind wir in der Lage, Ihre Rechte dann effektiv und konsequent durchzusetzen.

Wir beraten und vertreten Sie bei …

Qualitätsprüfung (MD, Prüfdienst der PKV)

  • Veröffentlichung von Prüfergebnissen
  • Mängel- und Maßnahmenbescheide
  • Abmahnung
  • Kündigung Versorgungsvertrag

Prüfungen der Heimaufsicht (v.a. in Hessen und Hamburg)

  • Anordnungen
  • Betriebsuntersagung
  • Bußgeldverfahren
  • Veröffentlichung von Prüfberichten

Berufsaufsicht

  • Anerkennung ausländischer Fachkräfte
  • Erlaubnis und Widerruf zum Führen der Berufsbezeichnung