Keine Geschäftsführung, keine Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung befasst sich gerne mit Strafrecht. Aber jede:r ahnt, dass solche Fragen vielleicht einmal auf sie:ihn zukommen. Und dann muss alles ganz schnell gehen.
Als eine der führenden Kanzleien der Sozial- und Gesundheitswirtschaft verteidigen wir Leitungskräfte und Mitarbeiter:innen in jedem Stadium eines Strafverfahrens.
Strafrechtliche Präventivberatung und Krisenmanagement gehören dabei ebenso zu unserem Angebot wie die Vertretung bei Ermittlungsbehörden und vor Gericht.
Folgenden Vorwürfen treten wir spezialisiert entgegen:
- Körperverletzung
- Misshandlung Schutzbefohlener
- Unterlassene Hilfeleistung
- Fahrlässige Tötung
- Abrechnungsbetrug
Eine effektive strafrechtliche Beratung und Vertretung erfordert ein hohes Maß an pflegefachlichen Spezialkenntnissen. Wir sind nicht nur erfahrene Strafverteidiger:innen, sondern kennen auch die Organisation sowie die Arbeitsabläufe in ambulanten Einrichtungen. Diese Doppelspezialisierung bringt Ihnen entscheidende Vorteile.