Keine Geschäftsführung, keine Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung befasst sich gerne mit Strafrecht. Aber jede:r ahnt, dass solche Fragen vielleicht einmal auf sie:ihn zukommen. Und dann muss alles ganz schnell gehen.

Als eine der führenden Kanzleien der Sozial- und Gesundheitswirtschaft verteidigen wir Leitungskräfte und Mitarbeiter:innen in jedem Stadium eines Strafverfahrens.

Strafrechtliche Präventivberatung und Krisenmanagement gehören dabei ebenso zu unserem Angebot wie die Vertretung bei Ermittlungsbehörden und vor Gericht.
 

Folgenden Vorwürfen treten wir spezialisiert entgegen:

  • Körperverletzung
  • Misshandlung Schutzbefohlener
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahrlässige Tötung
  • Abrechnungsbetrug

Eine ef­fek­ti­ve straf­recht­li­che Be­ra­tung und Ver­tre­tung er­for­dert ein hohes Maß an pfle­ge­fach­li­chen Spe­zi­al­kennt­nis­sen. Wir sind nicht nur er­fah­re­ne Straf­ver­tei­di­ger:innen, son­dern kennen auch die Or­ga­ni­sa­ti­on sowie die Ar­beits­ab­läu­fe in am­bu­lan­ten Ein­rich­tun­gen. Diese Dop­pel­spe­zia­li­sie­rung bringt Ihnen ent­schei­den­de Vor­tei­le.