Ihre stationäre Einrichtung muss heute mehr denn je für gute Mitarbeiter:innen attraktiv sein und bleiben. Sie stehen aber auch in der Verantwortung, das Unternehmen wirtschaftlich zu führen und sich von Mitarbeiter:innen zu trennen, wenn es notwendig ist.
Sowohl bei den alltäglichen personellen Herausforderungen als auch bei weitreichenden Umstrukturierungen reicht es nicht aus, sich auf rein arbeitsrechtliche Fragestellungen zu konzentrieren. Solide Gestaltungen setzen vielmehr voraus, die praxisrelevanten pflegespezifischen Zusammenhänge umfassend zu berücksichtigen.
Unsere Fachanwält:innen für Arbeitsrecht sind mit dem Alltag von stationären Einrichtungen bestens vertraut. Als Spezialist:innen beraten wir Sie deshalb so, wie Sie es brauchen: Schnell, praxisnah und vor allem umfassend. Die heim- und pflegerechtliche Expertise unseres Teams fließt überall dort ein, wo es nötig oder hilfreich ist.
IFFLAND WISCHNEWSKI – die Arbeitsrechtsanwält:innen für die Pflege