Heimvertragsrecht – Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Der Heimvertrag – oder Wohn- und Betreuungsvertrag – bestimmt darüber, welche Entgelte für welche Leistungen über welche Zeiträume berechnet werden können. Mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sind die bürokratischen Anforderungen deutlich gestiegen. Gleichermaßen konfliktträchtig wie fehleranfällig sind Entgelterhöhungen sowie die Vertragsbeendigung, ob bei Zahlungsverzug oder bei nicht hinnehmbarem Verhalten. Rechtssichere und in der Praxis gut zu handhabende Gestaltungen sind möglich.

Ob eine Einrichtung wirtschaftlich ist, hängt nicht zuletzt vom Forderungsmanagement ab. Frühzeitiges und entschlossenes Handeln auf solider rechtlicher Basis sichert notwendige Erträge und vermeidet Kosten. Auch hier sind profunde Kenntnisse des Sozial(hilfe)rechts unverzichtbar. Forderungsmanagement beginnt bei der Heimvertragsgestaltung. Zahlungsausfälle zu vermeiden, setzt strukturierte Prozesse in der Heimverwaltung und klar definierte Risikoindikatoren voraus. Besonderen Wert legen wir daher auf die qualifizierte, praxisorientierte Schulung Ihrer Verwaltungskräfte.

Wir bieten Ihnen …

Vertragsgestaltung

  • Heimvertrag = Wohn- und Betreuungsvertrag
  • Vorvertragliche Informationen und Leistungsanpassungsausschlüsse

Entgeltänderungen

  • Umsetzung der Entgeltanpassung bei höherem Pflegegrad
  • Entgelterhöhung (Pflegesatz, Investitionskosten)

Vertragsbeendigung

  • Kündigung wegen Zahlungsverzugs
  • verhaltensbedingte Kündigung

Forderungsmanagement

  • Schulung der Heimverwaltung
  • Beratung zur Forderungsdurchsetzung
  • In besonderen Fällen: Zahlungsklagen