Soziale Einrichtungen schließen eine Reihe von Verträgen ab. Der langfristig teuerste ist der Miet- oder Pachtvertrag. Umso mehr lohnt es sich, darauf ein besonderes Augenmerk zu richten.

Vor der Unterzeichnung eines Miet- oder Pachtvertrages über eine Pflegeimmobilie sollte der Entwurf einer doppelten rechtlichen Bewertung unterzogen werden: Bei der gewerblichen Anmietung von Pflegeimmobilien bestehen einige mietrechtliche Besonderheiten.

Würde man einen solchen Vertrag aber nur mit der mietrechtlichen Brille betrachten, würde ein wichtiger Aspekt aus dem Blick geraten: die Investitionskosten.

Nur wer bei der Gestaltung des Mietvertrages bereits beachtet, wie im jeweiligen Bundesland und im jeweiligen Kreis die Investitionskosten verhandelt werden, wird das wirtschaftlich beste Gesamtpaket erhalten.

Unser Tätigkeitsspektrum:

  • Entwurf und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen sowie deren Nachträgen
  • Instandhaltung, Garantien, Mieterhöhung, Umbau, Einsichtsrechte, Untervermietung usw.
  • Optimierung im Hinblick auf die Investitionskosten
  • Beratung bei der Änderung von rechtlichen Rahmenbedingungen (HeimMindBauV, Förderrecht usw.)
  • Miet- und Pachtabsenkung bei heimrechtlichen Betriebseinschränkungen
  • Ausstieg aus langfristigen Mietverträgen
  • Beratung und Vertretung bei der Beendigung und Abwicklung von Miet- und Pachtverträgen