Der Versorgungsvertrag ist das rechtliche Fundament eines Pflegeheims. Es muss solide gebaut und stabil erhalten werden. Die Gestaltung und jede Änderung des Einrichtungskonzeptes löst vertragsrechtlichen Handlungsbedarf aus. Die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen können den Bestand des Vertrages gefährden.
Der Betrieb von stationären Pflegeeinrichtungen muss bei der Heimaufsicht angezeigt und sichergestellt werden, dass er den Vorgaben des Landesheimgesetzes und der Durchführungsverordnungen genügt. Den Abschluss von Versorgungsverträgen machen die Kostenträger in der Praxis regelmäßig davon abhängig, dass die Heimaufsicht beides bestätigt.
Wir beraten und vertreten Sie bei …
Rechtsanwält:innen unserer Kanzlei begleiten Sie im Zulassungsverfahren, bei Änderungen Ihrer Verträge und bei Auseinandersetzungen rund um den Versorgungsvertrag ebenso wie im heimrechtlichen Anzeigeverfahren.