Die Steuerungsfähigkeit eines Unternehmens ist abhängig von dessen gesellschaftsrechtlicher Struktur. Allerdings verändern sich Gegebenheiten: Ein Unternehmen wächst, gliedert Geschäftsbereiche aus oder fusioniert mit einem anderen. Was gestern noch richtig war, passt morgen vielleicht nicht mehr.

Wir analysieren mit Ihnen die Situation und zeigen Ihnen, welche gesellschaftsrechtliche Struktur zu Ihnen passt. Dabei betrachten wir die Konstellation nicht nur mit der Brille des Gesellschaftsrechts, sondern behalten die möglichen Folgen für die Zulassung und Vergütung Ihrer Einrichtung sowie die arbeitsrechtlichen Implikationen im Blick.

Wir beraten im Gesellschaftsrecht zu folgenden Themen:

  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder Geschäftsführungsverträgen
  • GmbH, GbR, Verein, Stiftung, KdöR, Eigenbetrieb
  • Fusion, Ausgliederung, Beteiligung, Betriebsaufspaltung
  • Organhaftung
  • Streit der Gesellschafter:innen
  • Insolvenz einer Gesellschaft