Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden

Kaum eine Branche ist so reguliert wie die Pflege. Heimaufsicht, MD und Pflegekassen haben Sanktionsinstrumente in der Hand, die in Krisensituationen unternehmerische Existenzen vernichten können.

Planung und Betrieb stationärer Einrichtungen setzen eine enge Einbindung der Behörden voraus. Qualitätsanforderungen und ihr Management sind zentrale Faktoren für die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung.

Durch strategische Beratung vermeiden wir Konflikte mit Aufsichtsbehörden und lösen sie. Gerade bei den Entscheider:innen und Jurist:innen der Heimaufsichtsbehörden und der Pflegekassen hat unsere Kanzlei einen Namen. Das ist oft der erste Schritt zu einer unbürokratischen und kooperativen Lösung. Streit ist dennoch nicht immer zu vermeiden. Aufgrund unseres Spezialwissens und unserer Erfahrungen sind wir in der Lage, Ihre Rechte dann effektiv und konsequent durchzusetzen.

Wir beraten und vertreten Sie bei …

Prüfungen der Heimaufsicht

  • Anordnungen
  • Belegungsstopp
  • Betriebsuntersagung
  • Bußgeldverfahren
  • Veröffentlichung von Prüfberichten
     

MD-Prüfung

  • Veröffentlichung von Qualitätsprüfungsergebnissen und Ergebnisindikatoren
  • Mängel- und Maßnahmenbescheide
  • Rückforderungsverfahren
  • Vergütungskürzung
  • Abmahnung
  • Kündigung Versorgungsvertrag
     

Bauaufsicht

  • Baugenehmigung
  • Auflagen
  • Nutzungsänderung
  • Nutzungsuntersagung
  • Nachbarklagen

Brandschutz

  • Auflagen in der Baugenehmigung
  • Nachschau, Kontrolle
  • Nachträgliche Anordnung
     

Infektionsschutz und Lebensmittelüberwachung

  • Kontrollen von Küche, pflegerischer Hygiene, Trinkwasser
  • Maßnahmen
  • Betriebsschließung
     

Berufsaufsicht

  • Anerkennung ausländischer Fachkräfte
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und Abwehr ihres Widerrufs