Wenn es um die wirtschaftlichen Grundlagen Ihrer Einrichtung geht, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen.

Unsere spezialisierten Rechtsanwält:innen und Betriebswirt:innen analysieren das Entgeltniveau Ihrer Region, entwickeln mit Ihnen eine gemeinsame Strategie für die Pflegesatz- oder Investitionskostenverhandlung und bauen auf dieser Grundlage eine Kalkulation auf.

Verlassen Sie sich auf die Erfahrung unserer Spezialist:innen: Wir verhandeln für Ihr Pflegeheim und für Ihre teilstationäre Pflegeeinrichtung optimale Vergütungen.

Vergütungen haben Grundlagen und sie müssen wirksam mit den Pflegebedürftigen vereinbart werden. Daher beraten wir Sie im Kontext der Vergütungsverhandlung auch zur Gestaltung des Mietvertrags für Ihre Einrichtung ebenso wie zum Wohn- und Betreuungsvertrag, Tagespflegevertrag und zum Entgelterhöhungsverfahren nach § 9 WBVG.

Unsere Leistungen:

  • Wettbewerbsanalyse
  • Plausibilitätscheck
  • Benchmarking
  • Optimierung von Mietverträgen im Hinblick auf Investitionskosten
  • Erstellung einer Kalkulation
  • Verhandlungsführung
  • Schiedsverfahren
  • Zustimmungsverfahren nach § 82 Abs. 3 SGB XI
  • Klageverfahren vor den Sozialgerichten
  • Umsetzung von Vergütungserhöhungen nach dem WBVG