In Bayern dürfen die Heimaufsichtsbehörden die Berichte über ihre Prüfungen nicht veröffentlichen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof des Landes jetzt entschieden. Der Beitrag erläutert die Gründe und zeigt auf, dass der Gerichtsbeschluss bundesweite Bedeutung hat. Den zurecht strengen Anforderungen, die der Bayerische VGH aufstellt, werden die Veröffentlichungsregelungen anderer Landesheimgesetze ebenfalls nicht gerecht.