Das Oberlandesgericht Köln hat das Vorgehen gegen Erben und der Sozialhilfe bei offenen Entgeltforderungen nach dem Tod eines Bewohners konkretisiert. Heime müssen demnach offene Rechnungen zuerst gegenüber dem Sozialamt einfordern. Erst wenn dieses nicht zahlen muss oder kann, dürfen sich die Einrichtungen an die Erben wenden. Für die Pflegeheime bedeutet das konkret, dass sie einen höheren Verwaltungsaufwand haben, um die offenen Rechnungen nach dem Tod eines Bewohners einzutreiben. Was Heimträger nun beachten müssen und welche Auswirkungen der Beschluss für den Alltag im Heim hat, lesen Sie im Artikel von Markus Düncher, der darüber hinaus wichtige Handlungsempfehlungen für Heimbetreiber gibt.