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Artikel

Hier finden Sie in chronologischer Reihenfolge Beiträge unserer Rechtsanwält:innen in Branchenmedien und juristischen Fachzeitschriften.

Investitionskosten: BSG stärkt Betreiber

Altenheim 8/26, S. 38 ff. 

Sascha Iffland

Das Bundessozialgericht rückt die tatsächlichen Kosten in den Mittelpunkt der Verhandlungen mit Schiedsstellen und Sozialhilfeträgern. Betreiber gewinnen Argumente gegen pauschale Richtwerte, müssen aber sauber kalkulieren und ihre Zahlen belastbar aufbereiten. 

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BSG kippt Antragsfrist beim Corona-Rettungsschirm 

Altenheim 8/26, S. 30 f. 

Bao-Linh Ruoff

Das Bundessozialgericht hat entschieden: Die Antragsfrist des GKV-Spitzenverbandes zum Pflege-Rettungsschirm ist keine Ausschlussfrist. Träger, die die Frist verpasst haben, dürfen jetzt mit nachträglichen Erstattungen in Millionenhöhe rechnen. 

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Wenn die Heimaufsicht über das Ziel hinausschießt

CAREkonkret 33/26, S. 5

Nicole Hörr

Ein Einrichtungsträger hat im einstweiligen Rechtsschutz erreicht, dass wesentliche Teile einer heimrechtlichen Anordnung vorläufig gestoppt wurden. Solche Erfolge stehen vor hohen rechtlichen und praktischen Hürden, sind aber nicht unmöglich. 

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Investitionskosten: Tatsächliche Kosten statt fiktiver Modelle

CAREkonkret 30/26, S. 5

Jonas Schreck

Das Bundessozialgericht konkretisiert die Maßstäbe für Investitionskostenverhandlungen. Die Botschaft: Maßgeblich ist die tatsächliche Kostenstruktur. Fiktive Berechnungsmodelle dürfen plausible Kosten nicht ersetzen.

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Spargesetz statt Strukturreform?

Altenheim 7/26, S. 38 ff. 

Sascha Iffland

Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sieht weitreichende Änderungen für stationäre Pflegeeinrichtungen vor. Geplant sind unter anderem die Aussetzung der Tarifrefinanzierung, Anpassungen bei den Leistungszuschlägen sowie neue Regelungen zur Finanzierung digitaler Entlastungssysteme. Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen dies für Einrichtungen haben könnte und worauf Heimleitungen jetzt achten sollten, erläutert Rechtsanwalt Sascha Iffland.

PDF-Dokument

Corona-Rettungsschirm: nachträgliche Erstattungen in Millionenhöhe

CAREkonkret 26/26, S. 3

Bao-Linh Ruoff

Die Antragsfrist in den Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes zum Pflege-Rettungsschirm ist keine materielle Ausschlussfrist. Wer sie verpasst hat, verliert seinen Erstattungsanspruch also nicht. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 18. Juni entschieden und damit eine seit Jahren umstrittene Praxis der Pflegekassen kassiert. Rechtsanwältin Ruoff berichtet.

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