Im Frühjahr 2025 hat das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege bereits die Abrechnungsbescheide für das Jahr 2022 versendet. In vielen Fällen werden 0,00 Euro Erstattung festgesetzt, nicht selten zu Unrecht. Lesen Sie dazu und zu ggf. dringendem Handlungsbedarf unser Informationsblatt.