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    Iffland Wischnewski – unser Team aus Anwält:innen und Betriebswirt:innen ist spezialisiert auf alle rechtlichen Fragen der Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, darunter Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Entgeltvergleiche, Benchmarks, Verwaltungsrecht

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        Sehen Sie, welche typischen Leistungen wir in Pflege, Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe anbieten. Ihre Frage ist nicht dabei? Fordern Sie uns heraus!

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        IFFLAND WISCHNEWSKI hat sich durch eine konsequent betriebene Spezialisierung zu einer der bundesweit führenden Sozietäten im Bereich Sozialwirtschaft entwickelt. Lernen Sie uns kennen.

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      Hier finden Sie in chronologischer Reihenfolge Beiträge unserer Rechtsanwält:innen in Branchenmedien und juristischen Fachzeitschriften.

      Unzulässige Kürzung – Eine Leistungskürzung bei gleichzeitiger hauswirtschaftlicher Versorgung in der außerklinischen Intensivpflege ist unzulässig

      CAREkonkret 51-52/22, S. 11

      Nicole Hörr

      Die Krankenkasse kürzt im Rahmen der 24-stündigen Intensivpflege die Kostenübernahme pauschal um 30 Minuten, wenn Pflegefachkräfte neben den Leistungen der Intensivpflege und der grundpflegerischen Versorgung noch zusätzlich die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Diese Kürzung ist unzulässig, bestätigt das Sozialgericht für das Saarland durch Urteil vom 19.10.2022, Az. S 1 KR 357/21.

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      Neuregelungen zur Refinanzierung von Investitionskosten für geförderte Einrichtungen in Hessen

      Informationsblatt der Kanzlei Iffland Wischnewski vom 02.12.2022

      Brigitte Stern-GerstnerJörn Bachem

      Zum 29.11.2022 sind die Neuregelungen zur Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionskosten für geförderte Pflegeeinrichtungen in Hessen in Kraft getreten. Mit der „Verordnung zur Durchführung des Verfahrens zur Festlegung der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen von Pflegeeinrichtungen“ regelt das Land Hessen das Nähere zum Verfahren und zur Art sowie Höhe der umlagefähigen Kosten nach § 82 Absatz 3 SGB XI.

      PDF-Dokument

      Leistungserbringerrechtliche Fragen kommunaler Eingliederungsleistungen

      info also 2022, Heft 5, S. 195 ff

      Marie-Christine NiedermeierProf. Dr. Daniela Schweigler

      Die Autorinnen richten in diesem Beitrag ihren Blick auf die Rechtsbeziehungen bei der Erbringung kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II. Besonderheiten innerhalb der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden aufzeigt und deren Auswirkungen auf die bestehenden Rechte und Pflichten von Leistungserbringern und Leistungsträgern werden untersucht.

      Mehr Verantwortung für Pflegekräfte

      CAREKonkret 42/22, S. 2

      Julia Lückhoff

      Mit der Änderung der HKP-Richtlinie sollen Pflegefachkräfte selbst die erforderliche Häufigkeit und Dauer einzelner Leistungen häuslicher Krankenpflege bestimmen können.

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      Sicherung der Wohnsituation als Fachleistung der Eingliederungshilfe?

      Sozialrecht aktuell 03/2021, S. 88 ff. (Manuskript)

      Jörn BachemProf. Dr. Daniela Schweigler

      Die Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen sollte ein Herzstück des BTHG sein. Mit der leistungsrechtlichen Umstellung des Rechts der Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 wurde diese Trennung rechtlich scharfgestellt. Allmählich kristallisieren sich in der Praxis die immanenten Unstimmigkeiten und Umsetzungsprobleme heraus. Der Beitrag erörtert diese anhand eines Beispiels und zeigt Lösungsansätze für die Praxis auf.

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      Durchbruch: Schiedsspruch verändert Investitionskosten grundlegend

      Altenheim 4/2022, S. 58 f

      Jörn Bachem

      Die Thüringer SGB XII-Schiedsstelle spricht einem Pflegeheimträger erstmals mehr als 24 Euro pflegetäglich zu. Investitionskosten nicht geförderter Einrichtungen im Freistaat können künftig nach neuen Parametern verhandelt werden. Diese Entscheidung wird bundesweit Signalwirkung haben.

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