Seit 1.9.2022 müssen Leistungserbringer gesetzliche Vorgaben zur Tariftreue erfüllen, um zur Versorgung im Rahmen der Sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI zugelassen zu werden. Zu den damit einhergehenden Steigerungen bei den Personalkosten kamen - ebenfalls seit 2022 - erhebliche Kostensteigerungen auch in anderen Bereichen, insbesondere für Energie, hinzu, ausgelöst durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Leistungserbringer müssen diese Kostensteigerungen in den Pflegevergütungen abbilden. Der Beitrag nimmt diese Entwicklung zum Anlass, anhand aktueller Rechtsprechung seit 2022 Fragen der Wirksamkeit von Entgelterhöhungen gegenüber den Verbraucher:innen zu beleuchten. Im Folgenden finden Sie den Artikel-Entwurf.