Im Rahmen der Lockerung des aktuellen Besuchsverbots in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe hat das Bundesland Hessen angeordnet, dass Einrichtungen den Namen, Vornamen und die Besuchszeit jeder Besucherin und jedes Besuchers dokumentieren müssen. Noch weiter geht die für Nordrhein-Westfalen für die Zeit ab dem 10. Mai geltende Besuchsregelung. Das zuständige Ministerium hat hierfür ein Musterformular versandt. In diesem werden zusätzlich zu den auch in Hessen erhobenen Daten auch Angaben zum Gesundheitszustand im Hinblick auf Erkältungssymptome abgefragt. Dieses Vorgehen mag aus Gründen des Infektionsschutzes sinnvoll sein. Unter dem Aspekt des geltenden Datenschutzrechts sind diese Regelungen höchst problematisch. Wir empfehlen deshalb, zumindest ein gewisses Maß an eigener Absicherung vorzunehmen.