Seit dem 01.05.2020 gilt die Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV). Erstmals enthält die Verordnung drei nach der Qualifikation gestaffelte Entgeltgruppen sowie spezielle Urlaubsregelungen. Darüber hinaus wird die Fälligkeit des Mindestentgelts ab dem 01.05.2021 in den laufenden Monat vorverlegt.