Die seit Mai dieses Jahres geltende Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung enthält erstmals drei nach den jeweiligen Qualifikationen gestaffelte Entgeltgruppen für Pflegekräfte. Darüber hinaus wird die Fälligkeit des Mindestentgelts ab Mai 2021 auf den jeweils laufenden Monat vorverlegt. Ganz neu ist ein zusätzlicher Urlaubsanspruch. Zu Altenheim