Anmerkung zum Urteil des BSG vom 29.6.2017 – B 3 KR 31/15 R. Die Anmerkung erläutert die Bedeutung des BSG-Urteils für die Praxis, kritisiert einige Aspekte wie die enge Auslegung von Preisklauseln oder die vom BSG angenommene Einzelschiedsantragsbefugnis der Dienste bei Rahmenverträgen und zeigt einigen Bedarf an Gesetzesänderungen auf.