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    IFFLAND WISCHNEWKSI – unser Team aus Anwält:innen und Betriebswirt:innen ist spezialisiert auf alle rechtlichen Fragen der Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, darunter Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Entgeltvergleiche, Benchmarks, Verwaltungsrecht

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        IFFLAND WISCHNEWSKI hat sich durch eine konsequent betriebene Spezialisierung zu einer der bundesweit führenden Sozietäten im Bereich Sozialwirtschaft entwickelt. Lernen Sie uns kennen.

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      Hier finden Sie in chronologischer Reihenfolge Beiträge unserer Rechtsanwält:innen in Branchenmedien und juristischen Fachzeitschriften.

      Prüfung des bestandskräftigen Eingliederungsverwaltungsakts im Sanktionsverfahren?

      info also 2018, S. 205 ff.

      Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen im Rechtsstreit um eine Leistungsminderung im SGB II auch der zugrundeliegende Eingliederungsverwaltungsakt zu überprüfen ist, wenn dieser nicht isoliert angefochten wurde und daher bereits bestandskräftig ist.

      Sicherheitsleistung im Wohn- und Betreuungsvertrag

      Gesundheit und Pflege 4/2018, S. 149 ff.

      Prof. Dr. Daniela Schweigler

      Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 5. April 2018 (Aktenzeichen III ZR 36/17) zum wiederholten Male mit der Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen Leistungserbringer von ihren Klient/innen eine Sicherheitsleistung verlangen dürfen. Die Entscheidungsbesprechung nimmt die Folgen für Einrichtungsträger – auch vor dem Hintergrund des Bundesteilhabegesetzes – in den Blick.

      PDF-Dokument

      Rahmenvertrag nach § 132a Abs. 4 SGB V und Schiedsperson

      Sozialrecht aktuell 4/2018, S. 129 ff.

      Jörn Bachem

      Anmerkung zum Urteil des BSG vom 29.6.2017 – B 3 KR 31/15 R. Die Anmerkung erläutert die Bedeutung des BSG-Urteils für die Praxis, kritisiert einige Aspekte wie die enge Auslegung von Preisklauseln oder die vom BSG angenommene Einzelschiedsantragsbefugnis der Dienste bei Rahmenverträgen und zeigt einigen Bedarf an Gesetzesänderungen auf.

      Zahlungspflichten für Abwesenheitszeiten in der teilstationären Pflege gemäß § 41 SGB XI

      PflegeRecht 8/2018, S. 491 ff.

      Jörn Bachem

      Während teilstationäre Pflegeeinrichtungen lange Zeit verbreitet vor allem um eine für den wirtschaftlichen Betrieb notwendige Auslastung ringen mussten, rücken allmählich andere Themen in den Vordergrund. So kommt in der Praxis immer wieder die Frage auf, in welchen Fällen, in welchem Umfang und gegenüber welchem Schuldner Vergütungen für Abwesenheitszeiten des Tagespflegegastes abgerechnet werden dürfen. Der Beitrag behandelt diese Frage unter Würdigung der Bestimmungen des SGB XI, der Landesrahmenverträge und des WBVG.

      Heimrecht in Hessen: Entwarnung beim Gebäude, Zaudern beim Personal

      Altenheim 4/2018, S. 34 f.

      Jörn Bachem

      Die längst erwartete Ausführungsverordnung für Hessen liegt nun vor. Alle Einrichtungen, die schon am Netz sind, haben uneingeschränkten Bestandsschutz. Ansonsten hat sich nicht viel geändert und das ist auch überwiegend gut so.

      PDF-Dokument

      Die Finanzierung der Zuflucht im Frauenhaus zwischen Arbeitsförderungsrecht und europa- und völkerrechtlichen Vorgaben

      Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR) 2018, S. 109 ff.

      Prof. Dr. Daniela Schweigler

      Suchen gewaltbetroffene Frauen Zuflucht in einem Frauenschutzhaus, behandelt das deutsche Recht dies noch immer primär als Privatangelegenheit respektive als Frage der Arbeitsmarktintegration. Diese Konzeption ist nicht nur inadäquat, sie genügt auch nicht den Vorgaben der EU-Opferschutzrichtlinie, der UN-Frauenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention des Europarats.

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