Zum 1. Januar 2018 soll die neue Ausführungsverordnung zum Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBPAV) in Kraft treten. Das hessische Landesheimrecht wird dann komplett sein, alle Bundesverordnungen werden außer Kraft treten. Seit Kurzem liegt der Entwurf der Verordnung vor.