Seit geraumer Zeit bewilligt die DAK Leistungen häuslicher Krankenpflege trotz ärztlicher Anordnung nur noch befristet. Diese lange gängige Verwaltungspraxis der Kasse ist unzulässig. Das musste die DAK erst kürzlich vor dem Sozialgericht Gießen mit klaren Worten des vorsitzenden Richters erfahren.