„Wohnpflegeheime“ für behinderte Menschen bewegen sich an der Schnittstelle von Pflege und Eingliederungshilfe. Das Leistungsrecht zwingt Menschen mit Behinderungen bei steigender Pflegebedürftigkeit faktisch zum Umzug. Diese Problematik wird durch das Pflegestärkungsgesetz III und das Bundesteilhabegesetz nicht gelöst.