Immer wieder herrscht Unsicherheit, ob die Jugendämter bestimmte Leistungen der Jugendhilfe zur Vergabe ausschreiben dürfen – oder sogar müssen. Die Diskussion ist nicht neu, hat aber mit der Vergaberechtsreform 2016 neue Impulse bekommen. Wie ist der Meinungsstand in Literatur, Rechtsprechung und Vergabekammern? Und was kann die geplante Neuordnung des SGB VIII hier bringen?