Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz hat am 23. März 2020 neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Weiterverbreitung des Corona-Virus beschlossen, die auch die Nutzung und den Betrieb sozialer Einrichtungen betreffen. Die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung ist am 24. März 2020 in Kraft getreten und soll mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft treten. Sie löst die Erste und die Zweite Corona-Bekämpfungsverordnung sowie mehrere Einzelerlasse ab. Ihre wesentlichen Inhalte für Leistungserbringer in den Bereichen Pflege und Eingliederungshilfe fassen wir in unserem Informationsblatt für Sie zusammen.