Angesichts der gewachsenen Möglichkeiten, Einkünfte über Internetverkäufe zu erzielen, wünscht sich die Bundesagentur für Arbeit eine verstärkte Überprüfung der Leistungsbezieher/innen durch die Jobcenter. Der Beitrag beleuchtet die gegenwärtige Rechtslage und fragt nach der möglichen Ausgestaltung einer entsprechenden Rechtsgrundlage und deren verfassungsrechtlichen Grenzen