Der Beitrag nimmt die Abschaffung der Kürzung beim Rentenexport zum Anlass, die Geschichte des deutschen Rentenexportrechts nachzuzeichnen, und zeigt auf, dass es nicht primär menschenrechtliche, sondern ökonomisch-pragmatische Motive waren, die den Weg zur Gleichstellung der Drittstaatsangehörigen ebneten.