Das OLG Hamm hatte über zwei Klauseln in Heimverträgen zu entscheiden, die die Einrichtung zu einer Erhöhung des Entgelts durch einseitige Erklärung und zur Räumung zurückgelassener Gegenstände nach Vertragsende berechtigten. Die Entscheidung des Gerichts gibt Anlass, die bisherige Praxis der Umsetzung von Entgelterhöhungen zu überprüfen.
