Fälschlicherweise wird eine Kostenposition für das vom Unternehmer zu tragende Risiko ("Wagniszuschlag") oft mit einem Gewinnzuschlag verwechselt und die Begriffe werden synonym verwendet. Sind Einrichtungsträger berechtigt, die Berücksichtigung ihres unternehmerischen Risikos in der Pflegevergütung zu verlangen? Wenn ja, wie?