Auch Thüringen soll bald ein neues Landesheimgesetz bekommen. Der Gesetzentwurf liegt seit März 2013 vor. Der Beitrag analysiert Stärken und Schwächen des Gesetzesvorhabens, insbesondere den Anwendungsbereich, auch im Hinblick auf neue Wohnformen, die bedenklichen Regelungen betreffend das Betreute Wohnen, zu Frauenbeauftragten, zu den Prüfungen, Meldepflichten und zum neuen Bußgeldrahmen. Fazit: Es besteht noch erheblicher Verbesserungsbedarf.